NoVA-Regelung ab 01.01.2024
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.
Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km.
Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren CUPRA Betrieb. Stand: 01.09.2023
NoVA-Übergangsregelung 2024/2025
Auf Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2024 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. April 2025 erfolgt, kann die bis zum 31. Dezember 2024 geltende Rechtslage angewendet werden.
NoVA-Regelung ab 01.01.2025
Die Berechnung der NoVA erfolgt nach folgenden Kriterien:
Elektrofahrzeuge oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, die einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit. Seit 1.7.2021 steht Menschen mit Behinderung die NoVA-Befreiung auch bei neuen Leasingfahrzeugen zu.
Der maßgebliche CO2-Emissionswert ist der kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km, bei extern aufladbaren Elektro-Hybridfahrzeugen der gewichtet kombinierte WLTP-Wert der CO2-Emissionen in g/km.
Die Bemessungsgrundlage für die NoVA Berechnung ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Mehrausstattungen. Die NoVA ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer, d.h. der Fahrzeugnetto-Preis ist auch die Basis für die Mehrwertsteuer.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren CUPRA Betrieb. Stand: 01.10.2024